Deine Spende wird ausschließlich für organisatorische Zwecke unserer Initiative verwendet. Mit dem Schieberegler kannst du deine Spende in 10-Euro-Schritten einstellen. Mit einem Klick auf den Einkaufswagen wirst du zu PayPal weitergeleitet.
Kleiner Führer durch den Pflegedschungel
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vielfältig und nicht immer leicht zu überblicken. Je nach Pflegegrad und persönlicher Situation kommen unterschiedliche Unterstützungen infrage – etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Tagespflege oder Zuschüsse für Hilfsmittel.
Diese Übersicht bietet eine erste Orientierung über wichtige Leistungen und aktuelle Beträge.
Sie ersetzt keine individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsansprüche der Versicherten an die Pflegeversicherung, Stand 2025.
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ambulanter Bereich | |||||
| Pflegegeld monatlich | — | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegedienst / Pflegesachleistungen monatlich | — | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Tagespflege monatlich | — | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Entlastungsbetrag monatlich | 131 € monatlich | ||||
| Stationärer Bereich / ambulante Wohngruppen | |||||
| Stationäre Pflege (Heim) monatlich | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| in ambulanten Wohngruppen monatlich | 224 € monatlich | ||||
| Allgemein | |||||
| Pflegeberatung und Pflegekurse | ja | ||||
Hinweise und besondere Regelungen
Kombinationsleistungen
Wird die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft, besteht Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Beispiel: 60 % Sachleistungen verbraucht = 40 % Geldleistung möglich.
Entlastungsleistungen
Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen können für anerkannte Entlastungsleistungen verwendet werden. Bei PG 1 auch für Grundpflege einsetzbar.
Pflegehilfsmittel und Umbaumaßnahmen
Technische Pflegehilfsmittel: häufig leihweise; ggf. Zuzahlung 10 %, höchstens 25 € je Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 € pro Monat. Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Soziale Sicherung der Pflegeperson
Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung können gezahlt werden, wenn eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung gepflegt wird, und die Pflegeperson mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens 2 Tagen pflegt sowie nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.
Unfallversicherung
Pflegepersonen mit mind. 10 Std. Pflege wöchentlich an mind. 2 Tagen/Woche sind beitragsfrei unfallversichert.
Pflegeunterstützungsgeld
Bei einer akut auftretenden Pflegesituation können Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Für diese Zeit kann Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung beantragt werden.
Die wichtigsten Pflege-Begriffe kurz erklärt
Das Pflegegeld bekommt ein Mensch, wenn er von pflegenden Angehörigen unterstützt wird. Je mehr Unterstützung jemand benötigt, desto höher ist das Pflegegeld.
Die Pflegesachleistung ist die Hilfe durch ambulante Pflegedienste zu Hause. Der Pflegedienst wird direkt von der Pflegekasse bezahlt. Der Pflegebedürftige bespricht mit dem Pflegedienst, wie oft er kommt und was er macht.
Wenn eine Person gleichzeitig Unterstützung durch pflegende Angehörige und durch einen Pflegedienst bekommt, kann man Pflegegeld und Pflegesachleistung verbinden.
Die Tagespflege ist ein Ort, an dem Pflegebedürftige tagsüber von Fachpersonal betreut werden. Sie ergänzt die Pflege zu Hause.
Wer einen Pflegegrad hat, kann den sogenannten Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Davon können anerkannte Unterstützungsleistungen bezahlt werden, wie zum Beispiel Betreuungsdienst, Hilfe im Haushalt oder Nachbarschaftshilfe. Der Betrag kann zweckgebunden bei der Pflegekasse abgerufen und nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.
Der gemeinsame Jahresbetrag kann flexibel zur Finanzierung von Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Wenn die Pflegeperson verhindert ist und somit nicht pflegen kann, weil sie zum Beispiel im Urlaub oder krank ist, kann Geld für eine Ersatzpflegeperson aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag genommen werden.
Die Kurzzeitpflege ist ein zeitlich begrenzter Zeitraum, in dem eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim versorgt wird. Sie wird vor allem dann in Anspruch genommen, wenn die Pflegeperson die Pflege für einen kurzen Zeitraum nicht übernehmen.
unterstützen dabei, im Alltag zurecht zu kommen. Ein Hilfsmittel ist zum Beispiel ein Rollstuhl oder ein Pflegebett (technische Hilfsmittel) und ein Mundschutz oder ein Schutz für das Bett (zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel). Hilfsmittel können bei der Pflegekasse ausgeliehen werden. Wenn man Hilfsmittel selbst kauft, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Wohnumfeldverbesserung bedeutet, dass die Wohnung verändert oder umgebaut werden muss, damit der Alltag in der eigenen Wohnung weiter möglich ist. Von der Pflegeversicherung kann man dafür finanzielle Unterstützung bekommen.
Pflegepersonen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich wegen der Pflege kostenfrei versichern zu lassen.
Wenn sich die Pflegesituation akut verändert, z.B. weil eine Person gestürzt ist, müssen pflegende Angehörige schnell handeln. Für solche Fälle und Situationen kann man Pflegeunterstützungsgeld bekommen.
Bei der stationären Pflege lebt die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim und wird dort zu jeder Zeit von Fachpersonal versorgt und betreut.
In ambulanten Wohngruppen können pflegebedürftige Menschen in einer Wohngemeinschaft leben. Dort werden sie von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt.
Die Pflegeberatung ist ein kostenloses Gespräch zur Organisation der Pflege. Von der Pflegekasse anerkannte Pflegekurse vermitteln pflegenden Angehörigen und ehrenamtlich Pflegenden freiwillig und kostenfrei praktische Kenntnisse für den Pflegealltag.